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Aufbau und Strukturen unserer Landeskirche

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Angaben: Landeskirchenamt, Grafik: medio.tv/Gödecke

 

Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Seit der Wiedervereinigung liegt sie im geographischen Zentrum Deutschlands. Nord- und Osthessen gelten als die „Stammlande“ der Kurhessen-Waldecker, aber auch das thüringische Schmalkalden gehört dazu wie das Kinzigtal, das sich von Schlüchtern bis Hanau erstreckt. Und so reicht sie bis Frankfurt im Rhein-Main-Gebiet. Etwa 800.000 evangelische Christen leben in den rund 700 Kirchengemeinden der Landeskirche, die meisten davon in ländlichen Regionen.

Die Leitung unserer Landeskirche obliegt zum einen der Landessynode, dem höchsten demokratisch gewählten Gremium der Kirche, die in allen kirchlichen Fragen die letzte Entscheidung hat. Sie teilt die geistliche und rechtliche Leitung mit der Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann, den Pröpsten, dem Rat der Landeskirche und dem Landeskirchenamt. Alle anderen Leitungsorgane sind der Landessynode verantwortlich.

Die Landessynode wählt die Bischöfin auf Lebenszeit und entsendet aus ihrer Mitte die Mitglieder des Rates der Landeskirche. Sie erlässt Gesetze, verabschiedet den Haushalt. Sie schafft so die Grundlagen für das rechtliche Leben der Landeskirche. Der Landessynode gehören 95 Mitglieder an, dabei sind die Laien, d. h. die Nicht-Theologen, in der Mehrheit. Das Gros der Mitglieder wird direkt von den Synoden der Kirchenkreise für 6 Jahre gewählt. Hinzu kommen die Bischöfin, ihre juristische Stellvertreterin, die Vizepräsidentin Dr. Katharina Appel, die zugleich Geschäftsführerin des Landeskirchenamtes ist, sowie ihr theologischer Stellvertreter, Prälat Burkhard zur Nieden, der für das theologische Personal und Gemeindeentwicklung zuständig ist.

Der Rat der Landeskirche ist das Verbindungsorgan der kirchenleitenden Gremien; er verfügt über weitreichende rechtliche Kompetenzen.

Das Landeskirchenamt hat an der Leitung und Verwaltung mitzuwirken und die Kirchengemeinden, kirchlichen Werke und Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Die EKKW ist unterteilt in drei Sprengel (Hanau-Hersfeld, Kassel und Marburg). Unseren Sprengel Hanau-Hersfeld leitet Pröpstin Sabine Kropf-Brandau im Einvernehmen mit der Bischöfin durch seelsorgerliche Beratung, Weisung und Hilfe und unterstützt diese zusammen mit den beiden anderen Pröpst*innen in ihrer Arbeit.

Der Sprengel Hanau-Hersfeld wiederum ist aufgeteilt in 5 Kirchenkreise. Unsere Kirchengemeinde Hettenhausen-Dalherda gehört mit 26 anderen Gemeinden zum Kirchenkreis Fulda, dem der Dekan Bengt Seeberg vorsteht. Das Kirchenkreisamt ist die zentrale Verwaltungsstelle des Kirchenkreises. Hier werden alle Verwaltungsaufgaben des Kirchenkreises sowie der Kirchengemeinden mit ihren Einrichtungen wahrgenommen. Das oberste Entscheidungsorgan in der evangelischen Kirche auf kreiskirchlicher Ebene ist die Kreissynode; diese tagt in der Regel zweimal jährlich. Jede Kirchengemeinde entsendet zwei Vertreter (Synodale) neben dem Pfarrer/der Pfarrerin in die Kreissynode; zusätzlich gehören ihr berufene Mitglieder an. In der Synode werden gemeindeübergreifende Themen behandelt und richtungsweisende Entscheidungen getroffen, z. B. die Haushalts- und Stellenplanung im Kirchenkreis, Diakonie, Telefonseelsorge, Kinder- und Jugendarbeit, Kirchenmusik und die Kooperationsräume im Kirchenkreis.

 

Quelle und weitere Infos:

➡  www.ekkw.de/unsere_kirche/leitung.html

➡  www.ekkw.de/unsere_kirche/grundordnung_1007.htm

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