Rasengräber
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass bei Rasengräbern grundsätzlich rund um den Kissenstein, also auf den Rasenkantensteinen, nichts abgelegt werden darf, wie z. B. Blumen, Gestecke, Vasen, Kerzen oder sonstige Deko (vgl. § 13,2 Friedhofsordnung). Ein Rasengrab wird lediglich durch einen Kissenstein (40×60 cm) gekennzeichnet und für die Dauer der Ruhefrist durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Die Rasenkantensteine rundherum lassen wir nur zu dem Zweck verlegen, um der Firma Hack das Mähen zu erleichtern. Es wäre ein unverhältnismäßig hoher zeitlicher (und auch finanzieller) Aufwand, wenn diese bei Pflegearbeiten jedesmal extra die dort abgestellten Gegenstände abräumen müssten.
Die aktuelle Friedhofsordnung und alle relevanten Dokumente finden Sie hier.
Abfallbeseitigung auf dem Friedhof
Die Friedhofsverwaltung musste leider in der Vergangenheit wiederholt feststellen, dass im Bereich des gelben Containers sowie des Containers für Grünabfälle eine Unordnung vorgefunden wird, die der Würde eines Friedhofes nicht entspricht. Es werden Kartons, Verpackungsmaterial, Zeitschriften, Holzkisten und ähnliches entsorgt; alte Vasen und Gläser werden auf den Palisaden zurückgelassen.
Für Plastik- und Grünabfälle stehen Behältnisse am Friedhof bereit; alles andere muss mit nach Hause genommen und dort entsprechend entsorgt werden.
Da die Entsorgung dieses Mülls Zusatzkosten verursacht, weist die Friedhofsverwaltung nochmals eindringlich darauf hin, in Zukunft den Sondermüll mit nach Hause zu nehmen und den Stellplatz der Container in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Andernfalls müssen die entstehenden Kosten auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt werden (höhere Friedhofsgebühren!) oder als Alternative die Müllentsorgung auf dem Friedhof komplett eingestellt werden!
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für einen verantwortungs- und würdevollen Umgang mit unserem Friedhof, der letzten Ruhestätte unserer Lieben!
Die Friedhofsverwaltung